Die Gesuche sind einzeln via online-Antragsformular einzureichen (keine Sammelgesuche).
Gesuche können in Deutsch, Französisch und Italienisch eingereicht werden.
Es ist hilfreich, wenn ein konkreter Betrag genannt wird, um den nachgesucht wird.
Die Gesuche sind – auch wenn sie von zuständigen Fachmitarbeitenden selbständig erarbeitet werden – von der verantwortlichen Leitung (mit) zu unterzeichnen.
Auszahlungen gehen an die gesuchstellende Organisation (keine IBAN-Nummern von Klientinnen und Klienten).
Bitte reichen Sie Gesuche für Ferien, Ausflüge, Feste etc. frühzeitig ein, damit der Stiftungsrat vor der Durchführung des Anlasses über Ihr Gesuch entscheiden kann (vgl. Eingabe- und Sitzungstermine bei «Gesuche»). Zu spät eingereichte Gesuche können nicht unterstützt werden.
Die wichtigsten Unterlagen sind als Scan anzufügen.
Die Gesuchstellenden werden unmittelbar nach den Stiftungsratssitzungen schriftlich benachrichtigt.
Auf Wunsch erfolgt eine Begründung von ablehnenden Entscheiden.
Die vertrauliche Behandlung der Gesuche wird zugesichert.
Gesuche für grosse Bauvorhaben, Fahrzeuge, Studien und Weiterbildungen werden nicht entgegengenommen.