Anforderungen an Gesuche

  • Die Gesuche sind einzeln via online-Antragsformular einzureichen (keine Sammelgesuche).
  • Gesuche können in Deutsch, Französisch und Italienisch eingereicht werden.
  • Es ist hilfreich, wenn ein konkreter Betrag genannt wird, um den nachgesucht wird.
  • Die Gesuche sind – auch wenn sie von zuständigen Fachmitarbeitenden selbständig erarbeitet werden – von der verantwortlichen Leitung (mit) zu unterzeichnen.
  • Auszahlungen gehen an die gesuchstellende Organisation (keine IBAN-Nummern von Klientinnen und Klienten).
  • Bitte reichen Sie Gesuche für Ferien, Ausflüge, Feste etc. frühzeitig ein, damit der Stiftungsrat vor der Durchführung des Anlasses über Ihr Gesuch entscheiden kann (vgl. Eingabe- und Sitzungstermine bei «Gesuche»). Zu spät eingereichte Gesuche können nicht unterstützt werden.
  • Die wichtigsten Unterlagen sind als Scan anzufügen.
  • Die Gesuchstellenden werden unmittelbar nach den Stiftungsratssitzungen schriftlich benachrichtigt.
  • Auf Wunsch erfolgt eine Begründung von ablehnenden Entscheiden.
  • Die vertrauliche Behandlung der Gesuche wird zugesichert.
  • Gesuche für grosse Bauvorhaben, Fahrzeuge, Studien und Weiterbildungen werden nicht entgegengenommen.
  • Heimschulden übernehmen wir nicht.