Einzelfallhilfe

Sozialdienste oder Beiständinnen und Beistände können Gesuche einreichen. Direktbetroffene und Angehörige können selbst keine Gesuche einreichen

Beispiele:

  • Hörgeräte, Brillen und Zahnsanierungen
  • Wohnungsanpassungen und -einrichtungen
  • Reinigungs- und Umzugskosten
  • Kleider und Schuhe
  • Tierhaltungskosten
  • Mobilität
  • Besuchs- und Betreuungsdienste sowie Aufenthalte in Tagesstätten
  • Veranstaltungen und Kurse
  • Reisen, Ausflüge und Ferienaufenthalte
  • «Taschengeld» für etwas zusätzlichen finanziellen Spielraum

Die Tatsache, dass ein Stichwort auf der Beispielliste aufgeführt ist, garantiert nicht, dass ein entsprechendes Gesuch bewilligt wird. Jedes Gesuch wird einzeln geprüft. Der Stiftungsrat ist in seinen Entscheidungen jederzeit frei.