Spezielles zur Projekthilfe
Die Hatt-Bucher-Stiftung fördert tendenziell eher kleine Projekte, die einen direkten Bezug zum alltäglichen Leben älterer Menschen haben.
Bitte erwähnen Sie allfällige frühere Gesuche für das gleiche oder für ein ähnliches Projekt (wenn möglich mit Gesuchsnummer) und skizzieren Sie kurz die Entwicklung seit dem letzten Gesuch.
Die Zuwendungen der Hatt-Bucher-Stiftung sind im Jahresbericht der gesuchstellenden Organisationen in geeigneter Form zu erwähnen.
Erzielt ein von der Stiftung gefördertes Projekt in irgendeiner Weise eine Wirkung in der Öffentlichkeit, ist die entsprechende Kommunikation rechtzeitig mit der Geschäfts- und Fachstelle abzusprechen.
Die Hatt-Bucher-Stiftung richtet keine Beiträge an Bauten, Grundeinrichtungen, Löhne, Weiterbildungen für Mitarbeitende, Publikationen, Motorfahrzeuge (Ausnahmen: Scooter und ähnliche), administrative Begleitungen etc. aus. Sie übernimmt keine Betriebsdefizite.
Freischaffende Personen (Musiker, Clowns, Therapeutinnen etc.) können für die von ihnen erbrachten Leistungen keine Gesuche stellen; Gesuche für Veranstaltungen, Therapien etc. müssen von den dafür verantwortlichen Heimen, Pro-Senectute-Organisationen, Spitex-Organisationen etc. eingereicht werden.
Einzelfallhilfe und Projekthilfe werden im ambulanten und im stationären Bereich gleichermassen geleistet.
Gesuche, die auf Beiträge von CHF 50'000 und höher abzielen, werden ausschliesslich an der Dezembersitzung des Stiftungsrates behandelt.