Spezielles zur Einzelfallhilfe
Einzelfallhilfe kann von fachlich qualifizierten Institutionen, Organisationen, Heimen und Amtsstellen für Personen beantragt werden, die mindestens
65 Jahre alt sind und die in der Schweiz leben. Die Gesuche sind in der Regel von Fachpersonen nach den anerkannten Standards der Sozialen Arbeit zu verfassen. Gesuche von Privatpersonen können leider nicht angenommen werden.
Zur Person, für die um Einzelfallhilfe nachgesucht wird, sind genaue Angaben zu machen (Name, Alter, Adresse, Lebenssituation, finanzielle Verhältnisse). In vielen Fällen ist der EL-Entscheid ein wichtiges Dokument; liegt ein solcher vor, kann in der Regel auf weitere Finanzdaten verzichtet werden.
Begünstigte Personen sind in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass eine Zuwendung von der Hatt-Bucher-Stiftung stammt.
In der Einzelfallhilfe werden nur einmalige Beiträge ausgerichtet, keine Renten.
Einzelfallhilfe und Projekthilfe werden im ambulanten und im stationären Bereich gleichermassen geleistet.